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Hörner
Hörner und Fanfaren sind in jedem Kraftfahrzeug erforderlich. Dies ist im § 55 der StVZO geregelt.
Sie ermöglichen dem Fahrer besonders in Gefahrensituationen, andere Verkehrsteilnehmer über die Position und Bewegung des Fahrzeugs zu informieren beziehungsweise zu alarmieren.
Für Kraftfahrzeuge gibt es unterschiedlichste Hörner, etwa Normaltonhörner, Starktonhörner und elektropneumatische Fanfaren, sowie Druckluft- und Kompressorfanfaren.
Hörner zählen zur Sicherheitsausstattung eines Automobils. Ihre korrekte Funktion kann in Gefahrensituationen entscheidend sein, um eine Kollision mit einem anderen Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Laut §16 der StVO dürfen Hörner allerdings ausschließlich dazu verwendet werden, um eine drohende Gefahren abzuwenden oder außerhalb geschlossener Ortschaften die Überholabsicht anzukündigen.
