Fahrzeugbeleuchtung ohne Bauartgenehmigung
Zuletzt aktualisiert:
Erfahren Sie, was bei Fahrzeugbeleuchtung ohne Bauartgenehmigung erlaubt ist. Wichtige Infos für Autofahrer und die rechtlichen Folgen bei Verstößen.
Folgen und Gefahren
Bauartgenehmigung: Scheinwerfer als riskantes Schnäppchen
Die kalte Jahreszeit steht kurz bevor, die Tage werden kürzer, die Sicht ist häufiger nebelig und trüb. Umso bedeutungsvoller wird die Fahrzeugbeleuchtung. Günstige Internetangebote für Scheinwerfer locken Autofahrer zum Kauf. Doch hier ist Vorsicht geboten.
Deklaration der Beleuchtung ohne E-Kennzeichnung
Fahrzeuglämpchen findet man im Web häufig als Superschnäppchen. Schnell ein Klick, die Ware liegt im Warenkorb und ist in einer paar Tagen eingebaut. Da freut sich der Verbraucher – aber nicht allzu lange. Denn Fahrzeuglampen gehören zu den Produkten, für die gesetzlich eine Bauartgenehmigung vorgeschrieben ist (§22a StVZO).
Unser Rat: Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie Produkte namhafter Hersteller einsetzen. Unsere Werkstattsuche hilft Ihnen einen Experten in Ihrer Nähe zu finden.
Trotz Verbot und obwohl es einen Gesetzesbruch darstellt, werden Fahrzeugteile ohne Genehmigung im Internet vertrieben. Bei der Fahrzeugbeleuchtung kann das unter anderem Leuchtmittel und Xenon-Nachrüstkits betreffen. Bei Hinweisen wie „Nicht zur Verwendung im Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung“ oder „Nicht zulässig im Bereich der StVZO“ oder „Nicht zulässig im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs“ sollten bei Ihnen die Alarmglocken läuten und Sie sollten die Finger davon lassen.
Folgen der Nutzung von Scheinwerfern ohne Bauartgenehmigung
Die niedrigen Preise verlocken den ein oder anderen Autofahrer dennoch zum Erwerb eines solchen Produktes. Davon ist strengstens abzuraten. Nicht „nur“, dass die eigene Sicherheit damit gefährdet wird und auch andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht werden. Bei Nutzung von Teilen ohne Bauartgenehmigung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs!
<strong>Wichtiges zusammengefasst</strong>
<ul><li>Fahrzeugbeleuchtung gehört zu den Produkten, für die das Gesetz (§22a StVZO) eine Bauartgenehmigung vorschreibt </li><li>Bei eingebauten Fahrzeugteilen ohne Bauartgenehmigung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges </li><li>Deklaration „Nicht zulässig im Bereich der StVZO“ deutet u.a. auf ein Fahrzeugteil ohne Bauartgenehmigung hin</li></ul>