Hörner und Fanfaren ermöglichen dem Fahrer besonders in Gefahrensituationen andere Verkehrsteilnehmer über die Position und Bewegung des Fahrzeuges zu informieren beziehungsweise zu alarmieren.
Hörner zählen zur Sicherheitsausstattung eines Automobils. Ihre korrekte Funktion kann in Gefahrensituationen entscheidend sein, um Kollisionen mit anderen Verkehrsteilnehmern zu verhindern. Laut §16 der StVO dürfen Hörner jedoch ausschließlich dafür verwendet werden, drohende Gefahren abzuwenden oder außerhalb geschlossener Ortschaften die Überholabsicht anzukündigen.
Hörner und Fanfaren sind laut §55 der StVZO in jedem Kraftfahrzeug erforderlich und mit ihrem unverwechselbaren Klang heute auf der ganzen Welt im Straßenverkehr zu hören. Für Kraftfahrzeuge gibt es folgende unterschiedliche Hörner:
wurde vor 100 Jahren in Deutschland zum Patent angemeldet. Am Konstruktionsprinzip hat sich jedoch bis heute nichts geändert: Eine elektrisch angeregte Membran erzeugt den Schall, der in alle Richtungen abstrahlt. Der auf die Tonhöhe abgestimmter Trichter der Fanfaren erzeugt ebenfalls über eine Membran einen besonders angenehmen, weichen Klang, der in eine Richtung gelenkt wird.