Erhöhte Geschwindigkeit, Alkohol am Steuer & Co.

Bußgeldkatalog bei Verstoß gegen die StVO

Innerorts mal 15 km/h zu schnell gefahren, mit dem Handy am Ohr oder mit überschrittener Promillegrenze am Steuer erwischt – in einer solchen Situation wandert der Gedanke schnell in Richtung „Wie hoch mag jetzt die Strafe sein und welche Folgen mag das wohl mit sich ziehen?“ Wir informieren Sie über die Höhe der Bußgelder bei Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. 

Bußgeldkatalog Geschwindigkeit

In Gedanken verfallen vergisst man schnell den Tachostand und den Fuß auf dem Gas. Das man da mal ein paar km/h zu schnell fährt, ist wohl jedem passiert. Bei Messungen unter 100 km/h werden in der Regel 3 km/h toleriert. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 100 km/h liegt die Toleranz bei 3%. Alles da drüber schreit nach einer Bußgeldstrafe. Wie hoch die Strafe in diesem Falle ist, hängt davon ab, ob die Geschwindigkeit innerorts oder außerorts überschritten wurde.

Bußgeldkatalog Geschwindigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft

Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft wird die Geschwindigkeitsüberschreitung weniger toleriert und deshalb strenger genommen als außerorts. Wie hoch die Strafe wird und ab wann Sie Punkte in Flensburg bekommen, entnehmen Sie der folgenden Tabelle. 

ÜberschreitungPunkteBußgeldFahrverbot
bis 10 km/h015 €nein
11 - 15 km/h025 €nein
16 - 20 km/h035 €nein
21 - 25 km/h180 €nein
26 - 30 km/h1100 €nein
31 - 40 km/h2160 €1 Monat
41 - 50 km/h2200 €1 Monat
51 - 60 km/h2280 €2 Monate
61 - 70 km/h2480 €3 Monate
über 70 km/h2680 €3 Monate

Quelle: www.bussgeldkatalog.de

Bußgeldkatalog Geschwindigkeit außerhalb einer geschlossenen Ortschaft

Im Gegensatz zu der Bußgeldstrafe innerhalb einer Ortschaft ist die Verkehrssicherheitsgefährdung niedriger als außerhalb der Ortschaft. Das begründet auch die mildere Bestrafung bei gleicher Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb der geschlossenen Ortschaft. Wie die Bestrafung dort ausfällt, sehen Sie im Folgenden: 

ÜberschreitungPunkteBußgeldFahrverbot
bis 10 km/h010 €nein
11 - 15 km/h020 €nein
16 -20 km/h030 €nein
21 - 25 km/h170 €nein
26 - 30 km/h180 €nein
31 - 40 km/h1120 €nein
41 - 50 km/h2160 €1 Monat
51 - 60 km/h2240 €1 Monat
61 -70 km/h2440 €2 Monate
über 70 km/h2600 €3 Monate

Quelle: www.bussgeldkatalog.de

Aber: Nicht nur wer zu schnell fährt bekommt eine Strafe. Auch Autofahrer, die ohne Grund zu langsam fahren und so den Verkehr behindern, müssen für eine Strafe in Höhe von 20 Euro aufkommen.

Bußgeldkatalog: Handy am Steuer

Während der Fahrt mal eben schnell die erhaltene SMS öffnen und lesen oder einen Anruf entgegennehmen – klingt verlockend, ist aber verboten. Zurecht, denn das lenkt enorm ab und senkt die Konzentration. Die Gefahr, beim Lesen oder Schreiben einer Nachricht von der Fahrbahn abzukommen, ist groß. Daher ist das nicht gerne gesehen. Doch wann ist das Handy am Steuer erlaubt und wann nicht?

Prinzipiell gilt: Sitzt man bei ausgestelltem Motor im Fahrzeug, darf das Mobiltelefon ohne weitere Folgen genutzt werden. Bei laufendem Motor gilt ein generelles Handyverbot.

Verstößt man gegen die Regel der Straßenverkehrsordnung (StVO) und nutzt das Handy am Steuer, muss für diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe von 60 € und einen Punkt in Flensburg gerechnet werden – egal ob fürs Telefonieren ohne Freisprechanlage oder Headset, Schreiben oder Lesen einer Nachricht oder anderweitige Nutzung des Handys. Bei wiederholtem Verstoß gegen diese Regelung der StVO kann es zu einem Entzug des Führerscheins und Fahrverbot von bis zu drei Monaten kommen. Verstößt man in der Probezeit gegen diese StVO, müssen Fahranfänger mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre rechnen.

Bußgeldkatalog: Alkohol am Steuer

Wie auch das Handy am Steuer und die überschrittene Geschwindigkeit, ist auch das Autofahren im alkoholisierten Zustand verboten. Kein Wunder, denn Trunkenheit am Steuer beeinflusst enorm die Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit sowie das emotionale und körperliche Befinden und führt zu einer erhöhten Risikobereitschaft.

Wie viel Promille erlaubt sind und wie hoch die Bußgeldstrafe beträgt, hängt davon ab, ob man sich in der Probezeit befindet oder nicht. In der Probezeit und bis zum 21. Lebensjahr gilt ein absolutes Alkoholverbot. Wird man dennoch erwischt, muss mit einer Geldstrafe von 250 € und einem Punkt in Flensburg gerechnet werden. Der Tabelle können Sie entnehmen, welche Strafe Sie bei welcher Promillegrenze erwartet. 

Alkohol am SteuerPunkteBußgeldFahrverbot
Fahren mit einer Blutkonzentration von 0,5 - 1,09 %2500 €1 Monat
- bei Eintrag eines vorherigen Verstoßes21000 €3 Monate
- bei Eintrag zwei vorheriger Verstöße31500 €3 Monate
Fahren mit einer Blutkonzentration von 1,1 % und mehr ("absolute Fahruntüchtigkeit"), wird als Straftat geahndet3Freiheits- oder Geldstrafevariiert
0-%-Regel als Fahranfänger nicht eingeholt 1250 €-

 Quelle: www.bussgeldkatalog.de

Artikel vom 30.10.2015 aus der Kategorie: Gesetze und Regeln Quelle: mein-autolexikon.de