Das müssen Sie beachten!

Mit dem Auto ins Ausland

In Deutschland ist das Mitführen einer Warnweste im Auto Pflicht. Aber was ist bei Ihren Lieblings-Urlaubszielen und der Fahrt mit dem Auto zu beachten? Wir erklären Ihnen an welche Vorschriften Sie sich halten müssen.

Eine Fahrt durch oder ins Ausland kann viel Geld kosten, wenn man sich nicht vorher über die landeseigenen Verkehrsregeln informiert hat.

Generell kann man sagen, dass Verstöße gegen die Verkehrsregeln im Ausland meist teurer sind, als in Deutschland. Hier ein paar Tipps zu den Verkehrsregeln in den beliebtesten Urlaubszielen.

Mit dem Auto nach Frankreich - was beachten?

Mindestens eine Warnweste im Auto ist Pflicht. Außerdem gilt Handyverbot am Steuer. Falls Sie ein freies Plätzchen zum Parken suchen, denken Sie daran, dass ein gelber, unterbrochener Streifen am Fahrbahnrand bedeutet, dass Parkverbot herrscht. Ist der gelbe Streifen durchgezogen, kommt auch ein Halteverbot hinzu. Auf Bergstraßen muss das bergabwärts fahrende Auto zurückfahren, wenn kein Ausweichen des anderen Fahrzeugs möglich ist. Motorradfahrer müssen auch tagsüber ihr Licht einschalten. Die Promille-Grenze liegt wie bei uns bei 0,5 Promille.

Mit dem Auto nach Italien - was beachten?

Auch in Italien gilt Handyverbot und Warnwestenpflicht. Außerdem zahlt man in Mailand und Bologna eine City-Maut zwischen 2 und 5 Euro pro Tag für Fahrzeuge unter Euro 3. Auf Bergstraßen haben Linienbusse immer Vorfahrt, ansonsten hat das bergwärtsfahrende Auto Vorfahrtsrecht. Die Promille-Grenze liegt auch in Italien bei 0,5 Promille, bei Fahranfängern allerdings bei 0 Promille.

Mit dem Auto in die Niederlande - was beachten?

Der Verstoß gegen das Handyverbot wird in den Niederlanden mit sagenhaften 150 Euro Bußgeld bestraft. Gelbe Markierungen an Bordsteinkanten und am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot. Generell werden die Verkehrsregeln in den Niederlanden strikt eingehalten und teuer bestraft, wenn sie nicht eingehalten werden.

Mit dem Auto nach Skandinavien - was beachten?

In Skandinavien bei Gebieten mit hoher Elchpopulation auf Warnschilder achten, das könnte sonst gefährlich werden. In Norwegen darf am Steuer nicht geraucht werden und die Strafe für die Missachtung einer roten Ampel kostet 640 Euro. In Schweden dagegen 140 Euro. Das Abblendlicht muss auch tagsüber an sein. Auch die Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung ist ganz schön teuer. Auf Kulanz bei den zu schnell gefahrenen km/h kann man nicht hoffen. Bei einem Autotransfer auf einer Fähre ist Reservesprit nicht erlaubt. Die Promille-Grenze liegt bei 0,2 Promille.

Mit dem Auto nach Polen - was beachten?

Auch in Polen muss tagsüber das Abblendlicht eingeschaltet werden und das Parken in Dunkelheit ist nur mit Standlicht erlaubt. Die Promille-Grenze liegt hier bei 0,2 Promille. Wird die Grenze von 0,5 Promille überschritten, kann das mit bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug geahndet werden. Es gilt Handyverbot am Steuer. Im Auto muss ein Feuerlöscher mitgeführt werden. Falls Sie vorhatten einen Reservetank mitzunehmen, muss dieser bei der Ein- und Ausreise verzollt werden. Falls Sie nicht mit Ihrem eigenen Auto unterwegs sind, müssen Sie eine Erlaubnis des Fahrzeughalters mit sich führen.

Mit dem Auto nach Spanien - was beachten?

In Spanien gilt Handyverbot und auch Navigationsgeräte dürfen bei der Fahrt nicht bedient werden. Auch hier gilt Warnwestenpflicht. Die Promille-Grenze liegt bei 0,5 Promille. Eine durchgehende Linie am Bordstein bedeutet Parkverbot.

Mit dem Auto nach Österreich - was beachten?

In Österreich gilt das bekannte Handyverbot und eine Promille-Grenze von 0,5 Promille. Im Auto ist eine Warnweste mitzuführen. Auf Bergstraßen muss das Auto zurücksetzen, dem es aus den gegebenen Umständen leichter fällt. Kinder unter 14 Jahren oder einer Größe von 1,50m müssen im Kindersitz sitzen.

Mit dem Auto in die Schweiz - was beachten?

Für Winterreifen gibt in der Schweiz es keine Regelung. Der bergabwärtsfahrende muss dann zurücksetzen, wenn das andere Auto keine näherliegende Ausweichmöglichkeit hat. Bei ungleichen Fahrzeugen, muss das leichtere zurückfahren. Kinder bis 12 oder einer Größe von 1,50 m müssen in den Kindersitz. Natürlich gilt auch hier das Handyverbot und die 0,5 Promille-Grenze.

Artikel vom 23.06.2014 aus der Kategorie: Reise und Transport Quelle: mein-autolexikon.de