Hach, war das schön im Urlaub in der Sonne mit runtergekurbeltem Fenster die Straßen entlang zu fahren, den Wind um die Ohren wehen zu lassen, zu entspannen. Doch kurz mal nicht aufgepasst und zack kommt es zum Verkehrsverstoß im Ausland. Wie hoch die Strafe sein kann und ob Sie das Bußgeld begleichen müssen, erklären wir in folgendem Artikel.
Bei Verkehrssünden, wie eine zu hohe Geschwindigkeit oder Falschparken, wird oft nur das Kennzeichen erfasst. Der Halter des Fahrzeuges muss also erst einmal ausfindig gemacht werden. Diese Information kann beim Kraftfahrtbundesamt erfragt werden. Doch rausrücken dürfen diese die Daten nur, wenn es sich um Verkehrssicherheitsverstöße handelt. Ist das nicht der Fall, haben Verkehrssünder Glück im Unglück und das Bußgeld muss nicht beglichen werden.
Anders sieht das beispielsweise bei einem Rotlichtverstoß aus. Der Fahrzeughalter kann mit Sicherheit mit einem Brief aus dem Ausland rechnen. Sollte der Halter sich zu Unrecht bestraft fühlen, kann er einen Einwand einlegen. Bestenfalls erfolgt das mit einem Anwalt, der sich mit den Verkehrsregeln des Reiselandes auskennt.
Ignoriert man die Strafe, kann sich die ausländische Behörde an das Bundesamt für Justiz (BfJ) wenden und eine Vollstreckung veranlassen. Dies ist durch den Rahmenbeschluss der EU möglich. Dieser greift seit 2010 in Deutschland. Nach diesem Beschluss können ausländische Strafen ab 70 Euro (inklusive Verfahrenskosten) vollstreckt werden, sobald der Betroffene nicht freiwillig zahlt. Mit Österreich hat Deutschland ein zusätzliches Abkommen. Hiernach ist die Vollstreckung bereits ab 25 Euro-Strafen möglich. Betroffene haben jedoch die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen.
Der Rahmenbeschluss der EU gilt nicht nur für Verkehrsdelikte, sondern beispielsweise auch für schwere Körperverletzung, Sachbeschädigung, Diebstahl.
Sie sind sich Ihrer Schuld bewusst und zahlen die Strafe lieber? Das brave Verhalten wird belohnt. Denn Frühzahler bekommen einigen Ländern Rabatt.
Innerhalb der geschlossenen Ortschaft etwa 20 km/h zu schnell gefahren, flattert ein Bußgeld von etwa 35 Euro in den Briefkasten. Eine überschaubare Summe. Im Ausland ist die Strafe dafür etwas höher. Auch Rotlichtverstöße werden härter abgestraft als in Deutschland.
Vergehen | Frankreich | Österreich | Spanien | Dänemark | Italien | Portugal | Schweiz | Tcheschien |
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Promillegrenze 0,5 überschritten | ab 135 Euro | ab 300 Euro | ab 500 Euro | ab 1 Monat Fahrverbot | ab 530 Euro | ab 250 Euro | ab 495 Euro | ab 100 Euro |
Geschwindigkeitsverstoß | 20 km/h: ab 135 Euro, über 50 km/h: 1500 Euro | 20 km/h: ab 30 Euro, über 50 km/h: bis 2180 Euro | 20 km/h: ab 100 Euro, über 50 km/h: ab 600 Euro | 20 km/h: ab 135 Euro, über 50 km/h: ab 335 Euro | 20 km/h: ab 150 Euro, über 50 km/h: ab 530 Euro | 20 km/h: ab 60 Euro, über 50 km/h: ab 120 Euro | k.A. | 20 km/h: ab 60 Euro, über 50 km/h: ab 200 Euro |
Rote Ampel überfahren | ab 170 Euro | ab 70 Euro | ab 200 Euro | 270 Euro | ab 170 Euro | ab 120 Euro | 205 Euro | ab 100 Euro |
Handy am Steuer | ab 135 Euro | ab 50 Euro | ab 200 Euro | 200 Euro | ab 160 Euro | ab 120 Euro | 85 Euro | ab 60 Euro |
Sicherheitsgurt nicht angelegt | ab 135 Euro | ab 35 Euro | ab 200 Euro | 200 Euro | ab 80 Euro | ab 120 Euro | 50 Euro | ab 80 Euro |
Parkverstoß | ab 15 Euro | ab 20 Euro | bis 200 Euro | ab 70 Euro | ab 40 Euro | ab 30 Euro | ab 35 Euro | ab 60 Euro |
Quelle: www.bussgeldkataloge.de
Ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt, können Sie unter www.bussgeldkataloge.de - external-link-new-window "Opens external link in new window">folgendem Link prüfen.
Doch nicht nur die Fahrregeln und Bußgelder unterscheiden sich von denen hierzulande. Auch die Ausstattung an Bord muss angepasst werden. Neben dem Erste Hilfe Kasten müssen Autofahrer in Kroatien und Tschechien Ersatzglühlampen bei sich tragen. In der Türkei und Griechenland muss sich ein Feuerlöscher an Bord befinden, sowie eine zweite Warnweste. Letzteres gilt auch für die Länder Österreich, Spanien, Italien und Frankreich. In Frankreich ist es seit dem 01. Juli 2012 außerdem verpflichtend, einen Alkoholtest im Fahrzeug mitzuführen.
Sie reisen außerhalb der EU? Dann sollten Sie eventuell einen internationalen Führerschein mit im Gepäck haben. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel Internationaler Führerschein – Das müssen Sie beachten!